Die elektronische Patientenakte ab 2025
Mit der kommenden Opt-Out Regelung wird für Sie ab Januar 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. Sie können der Anlage Ihrer ePA jederzeit widersprechen.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein cloudbasierter Speicher für Ihre Gesundheitsdaten und befindet sich im sicheren Netz der Telematik-Infrastruktur. Innerhalb der ePA haben Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit Ihre persönlichen Dokumente und Daten aus dem Behandlungskontext abzulegen. Dadurch stehen diese Daten auch weiteren Praxen zur Verfügung. Ein Verlust von Informationen wird somit während des Behandlungszeitraumes verhindert und die Qualität der Versorgung verbessert.
Datenschutz
Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten und schutzwürdigsten Daten überhaupt. Daher steht die Sicherheit Ihrer Daten für uns an erster Stelle. Innerhalb der Telematik-Infrastruktur liegen ihre Daten mehrfach verschlüsselt ab. Ein Zugriff der TK oder anderer, nicht-berechtigter Personen ist somit ausgeschlossen.
Dokumente und Berechtigung
Damit die behandelnde Praxis Zugriff auf Ihre ePA hat, muss diese berechtigt werden. Die Berechtigung erteilen Sie in der Praxis ganz einfach mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die Praxis ist dann für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen für den Zugriff auf Ihre ePA berechtigt. Möchten Sie nicht, dass eine Praxis auf Ihre Daten zugreifen kann, so können Sie der Nutzung Ihrer ePA im Einzelfall direkt beim Praxispersonal widersprechen.
Zugang zur ePA
Möchten Sie selbst Zugriff auf Ihre ePA bekommen, so haben Sie die Möglichkeit den Zugang der TK - "TK-Safe" dafür zu nutzen. Mit TK-Safe können Sie neben den durch Ärztinnen und Ärzte eingestellten Dokumenten und Daten auch Ihren Impfstatus, etwaige Vorsorgeuntersuchungen und weitere Services der TK einsehen und nutzen. Auch das Einstellen persönlicher Dokumente ist mit TK-Safe problemlos möglich.
So registrieren Sie sich für TK-Safe
Informationen zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V
Die für 2025 geltenden Informationen für die ePA nach § 343 SGB V können Sie zum Nachlesen hier herunterladen:
Informationen nach § 343 SGB V ab 2025
FAQ
TK-Safe
Möchten Sie der Anlage Ihrer ePA widersprechen?
Das können Sie jederzeit bequem über Meine TK machen.
Bis spätestens Ende Oktober 2024 werden werden wir alle TK-Versicherten per Post informieren und die Möglichkeiten eines Widerspruchs aufzeigen. Mit dem Brief erhalten Sie ein Einmal-Kennwort, das Sie für den Widerspruch nutzen können.
Nutzen Sie bereits Meine TK?
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