You can also use our website in English -

change to English version

Privat-E-Rezepte müssen Sie in der Apotheke zunächst selbst bezahlen. Allerdings kann die Apotheke Ihnen eine Quittung ausstellen, aus der hervorgeht, dass Sie das Präparat auf ärztliche Verschreibung hin erworben haben. Diese Quittung können Sie dann über die bekannten Wege bei uns einreichen, zum Beispiel mit der TK-App.

Weitere Details

Technisch ist es bereits möglich, Privat-E-Rezepte auszustellen. Diese können wie ein Kassen-Rezept in der Apotheke eingereicht werden, müssen allerdings wie grüne oder blaue Papierrezepte zunächst selbst bezahlt werden. Auf dem beschriebenen Weg können Sie diese Rezepte aber auch bei uns einreichen, zum Beispiel um Satzungsleistungen wie Reiseschutzimpfung, Arzneimittel in der Schwangerschaft oder Alternative Arzneimittel erstattet zu bekommen.

Momentan steht uns noch kein elektronischer Weg zur Verfügung, mit dem wir die Erstattung von Privat-E-Rezepten durchführen können. Sobald dies möglich ist - zum Beispiel durch eine elektronische Quittung in der E-Rezept-App - werden wir Sie informieren.