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Sie erhalten 214 Euro monatlich zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen wie zum Beispiel Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. 

Weitere Details

Der Wohngruppenzuschlag dient nicht dem Zweck Leistungen der häuslichen Pflege aufzustocken. Er kann eigenverantwortlich für organisatorische, verwaltende Tätigkeiten in der Wohngruppe genutzt werden. Die Präsenzkraft soll damit finanziert werden.

Wir zahlen Ihnen den Wohngruppenzuschlag jeweils für den vollen Monat, auch wenn Sie im Lauf des Monats ein- oder ausziehen oder ins Krankenhaus müssen. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus direkt an Sie.