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Eine ambulant betreute Wohngruppe ist eine Wohngemeinschaft von mindestens 3 und höchstens 12 Personen. Mindestens 3 Personen erhalten Leistungen von der Pflegeversicherung. Sie ist eine mögliche Wohnform für Menschen, die nicht mehr allein im eigenen Haushalt leben können oder möchten. 

Weitere Details

Sie haben ein eigenes Zimmer und Gemeinschaftsräume. Eine gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft kümmert sich vor allem um organisatorische Dinge. Sie selbst legen fest, ob Sie durch Angehörige oder einen Pflegedienst gepflegt werden. In die Alltagsgestaltung bringen Sie und Ihre Angehörigen sich aktiv ein. 

Pflege-WGs werden von der Pflegeversicherung besonders gefördert, da sie es den Pflegebedürftigen ermöglichen, möglichst lange selbstständig und in häuslicher Umgebung zu wohnen, ohne dabei jedoch auf sich selbst gestellt zu sein. Dafür zahlt die Pflegeversicherung den sogenannten Wohngruppenzuschlag.