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Für eine ambulant betreute Wohngruppe gibt es einige Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit wir Sie mit einem Zuschuss unterstützen können. 

Weitere Details

  1. Sie haben mindestens den Pflegegrad 1.
  2. Sie leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung und organisieren auch die pflegerische Versorgung gemeinschaftlich..
  3. In der Wohngruppe ist mindestens eine von den Mitgliedern der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragte Person tätig, die organisatorische, verwaltende und betreuende Aufgaben hat.  Sie übernimmt nicht die pflegerische Versorgung.  
  4. In Ihrer Wohngruppe wohnen regelmäßig insgesamt mindestens 3, maximal 12 Pflegebedürftige. Mindestens 3 Bewohnerinnen oder Bewohner erhalten entweder Pflegegeld, Pflegesachleistungen, die Kombinationsleistung oder den Entlastungsbetrag.
  5. In der Wohngruppe werden keine Leistungen wie bei einer voll- und teilstationären Pflege angeboten. Die Versorgung kann auch durch die aktive Einbindung der Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen sichergestellt werden. Hierüber hat der Anbieter die Pflegebedürftigen vor deren Einzug hinzuweisen.