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Ja, bitte teilen Sie Ihrem Arbeitgeber bzw. der Bundesagentur für Arbeit die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer so schnell wie möglich mit.

Weitere Details

Wenn Ihre Arztpraxis die Daten elektronisch an uns übermittelt, brauchen Sie uns keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorzulegen. 

Die Daten fragen die Arbeitgeber bzw. die Bundesagentur für Arbeit direkt bei uns ab.