Nur aus Steuergründen regelmäßig die Grenze überqueren? Das müssen Ihre Beschäftigten, die zwischen Deutschland und Österreich pendeln, seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr. Das bedeutet für Sie weniger Bürokratie und entlastet Ihre Personalabteilung. Dank einer Änderung im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erfüllen Mitarbeitende bereits die Grenzgängereigenschaft , wenn sie innerhalb einer 30-Kilometer-Grenzzone arbeiten und dort ebenfalls ihren Hauptwohnsitz haben. 

Das ist neu:

  • Für die Grenzgängerbesteuerung kommt es nicht mehr darauf an, auf welcher Seite der Grenzzone Ihre Beschäftigten arbeiten - also ob im Homeoffice in Deutschland oder am Arbeitsplatz in Österreich (oder andersherum).
  • Als Grenzzone gilt auf beiden Länderseiten ein Gebiet von je 30 Kilometer Luftlinie - bisher zählten die Straßenkilometer. 
  • Zur Grenzzone zählen auch Orte, deren Gebiet nur teilweise in die 30-Kilometer-Grenze fallen - eine Liste von Gemeinden soll demnächst veröffentlicht werden. 
  • Eine Mindestanzahl von Grenzüberquerungen wird nicht mehr verlangt.
  • Arbeitstage im Homeoffice sind somit nicht mehr sogenannte schädliche Nichtrückkehrertage. 
  • Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst profitieren davon. 

Gut zu wissen

Die Grenzgängereigenschaft geht nur dann verloren, wenn Beschäftigte an mehr als 45 Arbeitstagen oder an mehr als 20 Prozent der Arbeitstage außerhalb der Grenzzone tätig werden. Die bisherige Regelung gilt nicht mehr, wonach sich Grenzgänger:innen bei mehr als 45 Tagen im Homeoffice nicht mehr auf die Regelung berufen konnten. 

Welche Vorteile haben Sie?

Zeitersparnis und weniger Aufwand für Ihre Personalabteilung. Denn: Niemand muss mehr erfassen, ob und wann Ihre Mitarbeitenden pendeln. Sie dokumentieren nur einmalig, ob sich der Wohnsitz im Grenzgebiet befindet, und berechnen keine Kilometer.

Schnellcheck: Sind Ihre Mitarbeitenden Grenzgänger:innen?

Wenn Sie folgende drei Fragen mit Ja beantworten, sind Ihre Mitarbeitenden Grenzgänger:innen: 

  • Wohnen Ihre Beschäftigten innerhalb einer Grenzzone?
  • Arbeiten sie - egal auf welcher Seite der Grenze - innerhalb der Grenzzone? 
  • Verbringen sie maximal 20 Prozent der Arbeitstage außerhalb der Grenzzone? 

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