Norwegen ist Deutschlands größter Energielieferant und wichtiger Partner bei der Energiewende. Im Jahr 2022 war Deutschland laut Auswärtigem Amt mit einem Wert von etwa 68 Milliarden EUR Norwegens größter Exportpartner und bedeutendster Erdgasabnehmer (rund 58 Milliarden EUR). Entsendungen nach Norwegen gehören für viele zum Tagesgeschäft.

Was müssen Arbeitgeber wissen, die in Norwegen tätig sind? 

Änderungen seit 1. Januar 2024

  • Arbeitgeberabgabe: Die Grenze für die zusätzliche Arbeitgeberabgabe liegt nun bei 850.000 Kronen, zuvor waren es 750.000 Kronen. Verdienen Ihre Beschäftigten mehr, müssen Sie eine zusätzliche Arbeitgeberabgabe von 5 Prozent berechnen. 
  • Geschlechterbalance im Vorstand: Die Änderung sieht vor, dass maximal 60 Prozent der Vorstandsmitglieder (ab 3 Mitglieder) das gleiche Geschlecht haben dürfen. Die Angleichung wird schrittweise eingeführt. 

    Das gilt für Unternehmen, wenn sie Betriebs- und Finanzerträge von mehr als 50 Millionen Kronen haben oder mehr als 30 Mitarbeitende beschäftigen. Ab welchem Zeitpunkt Ihr Unternehmen betroffen ist, erfahren Sie in einer Liste mit Übergangsregelungen auf der Website der Deutsch-Norwegischen Handelskammer.
  • Arbeitnehmerüberlassung: Hierfür gibt es ein neues Genehmigungsverfahren. Deutsche Arbeitgeber, die Beschäftigte nach Norwegen verleihen, müssen von der norwegischen Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbeidstilsynet) genehmigt werden. Erst wenn die Genehmigung vorliegt, ist es rechtmäßig Personal zu überlassen. Anträge werden elektronisch über das norwegische Behördenportal Altinn eingereicht.

Änderungen zum 1. Juli 2024

  • Probezeit: Sie darf nach wie vor höchstens 6 Monate betragen. Neu ist: Für befristete Arbeitsverhältnisse von weniger als 12 Monaten Dauer ist eine sechsmonatige Probezeit nicht mehr zulässig. Grund: Die Probezeit darf maximal halb so lang sein wie das Arbeitsverhältnis.
  • Auslandsentsendungen: Wer zukünftig Mitarbeitende mehr als 4 Wochen nach Norwegen entsenden will, muss in den Arbeitsverträgen diese Pflichtangaben machen: Geld- und Sachleistungen, die im Zusammenhang mit der Arbeit im Ausland stehen sowie Bedingungen für die Rückreise der entsendeten Person (einschließlich der Kostenübernahme). Außerdem müssen Sie angeben, in welcher Währung das Gehalt ausgezahlt wird.  

Sie planen, in Zukunft in Norwegen wirtschaftlich tätig zu werden?

Das gilt weiterhin für Unternehmen, die beispielsweise eine Tochterfirma oder eine Niederlassung in Norwegen unterhalten oder gründen möchten: Sie sind dazu verpflichtet, sich ins norwegische Handelsregister einzutragen. Sie erhalten eine sogenannte Organisationsnummer, die zur Identifizierung bei den norwegischen Behörden dient. 

Sie planen eine Entsendung? 

Diese Organisationsnummer brauchen ebenfalls Arbeitgeber, die Beschäftigte nach Norwegen entsenden oder verleihen. 

Alle Mitarbeitenden, die vorübergehend beschäftigt werden sollen, müssen auch über das Portal Altinn online gemeldet sein. Die Meldung erfolgt an die Behörde für ausländische Steuerangelegenheiten, dem Central Office for Foreign Tax Affairs (COFTA). 

Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen und folgende Angaben enthalten:

  • zum deutschen Unternehmen
  • zur entsendeten Person
  • zu Ort und Dauer der Entsendung 
  • zur Kontaktperson in Norwegen

Zusätzlich müssen Sie das Formular RF 1199 ausfüllen, inklusive dieser Infos:

  • zum Auftraggeber
  • zum Ort der Beschäftigung 
  • zur Dauer des Einsatzes

Sie haben spezielle Fragen zu Entsendungen nach Norwegen? 

Das norwegische Service Centre for Foreign Workers (sua) unterstützt Sie.

Vorsicht, Doppelbesteuerung möglich

Arbeiten Deutsche in Norwegen, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Mehr zum Thema Sozialversicherung sowie Praxisbeispiele finden Sie bei TK-Lex in der Zusammenfassung " Norwegen ". 

Sie wollen tiefer einsteigen? 

Infos zu Themen wie Arbeitnehmerrechte und Arbeitsschutz oder zur europäischen Richtlinie (EU) 2019/1152 finden Sie auf der Website des GTAI.

Mehr zur Sozialversicherung in Norwegen können Sie in dieser Broschüre Arbeiten in Norwegen des GKV und der DVKA nachlesen.