Mit Rumänien und Bulgarien gehören dem 4,5 Millionen Quadratkilometer umfassenden Schengenraum jetzt 25 der 27 EU-Mitgliedsländer sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an. Jeder neue Beitritt fördert und festigt den EU-Binnenmarkt, den Handel, Reisen und Tourismus.

Was ändert sich für Arbeitgeber, sobald die Einschränkungen aufgehoben sind?

  • Erleichterter Arbeitskräftezugang: Die Freizügigkeit für rumänische und bulgarische Staatsangehörige wird innerhalb des Schengenraums erleichtert. Arbeitgeber in Deutschland können leichter auf Arbeitskräfte aus diesen Ländern zugreifen, ohne dass komplizierte Visabestimmungen oder Arbeitserlaubnisse erforderlich sind.
  • Größere Flexibilität bei der Personalrekrutierung: Arbeitgeber profitieren von einem größeren Talentpool, da sie potenziell auf eine breitere Palette von qualifizierten Arbeits- und Fachkräften aus den Schengenländern zurückgreifen können.
  • Weniger bürokratische Hürden: Der Wegfall von Grenzkontrollen reduziert die bürokratischen Hürden für die Beschäftigung von rumänischen und bulgarischen Arbeitnehmenden. Dies beschleunigt Einstellungsprozesse und senkt Verwaltungskosten. 

Was macht den Schengenraum so besonders? 

Der Schengenraum ermöglicht es 400 Millionen Menschen (mit Einschränkung an den Landgrenzen Bulgariens und Rumäniens), frei zwischen Mitgliedstaaten zu reisen, ohne Grenzkontrollen zu durchlaufen. 

Jeden Tag überschreiten etwa 3,5 Millionen Menschen unkompliziert Binnengrenzen innerhalb des Schengenraums, um zu arbeiten, zu studieren oder Familie und Freunde zu besuchen. Knapp 1,7 Millionen Menschen sind Grenzgänger:innen zwischen 2 Schengenländern. Alles Wichtige zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Grenzpendlern finden Sie im Artikel "Wie sind Grenzgänger sozialversichert, die im Ausland wohnen und zur Arbeit nach Deutschland pendeln?".

Europäer:innen können außerdem ungehindert Urlaub in Europa machen: Sie unternehmen im Jahr geschätzte 1,25 Milliarden Reisen innerhalb des Schengenraums, was dem Tourismus- und dem Kultursektor zugutekommt.

Mehr zum Schengenraum

Der Schengenraum ist Bestandteil des EU-Rechtsrahmens. Gemäß den Verträgen müssen alle EU-Mitgliedstaaten - sobald sie bereit sind - Vollmitglieder des Schengenraums werden. Dies ist sowohl ein Recht als auch eine Verpflichtung. Mehr dazu finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts.

Rumänien und Bulgarien

Rumänien und Bulgarien sind bereits seit dem 1. Januar 2007 Mitgliedstaaten der EU. Die Verhandlungen über den Schengenbeitritt liefen 12 Jahre.

Bis September 2023 standen Justiz und Rechtsstaat in beiden Staaten wegen Korruption und organisierter Kriminalität unter Sonderüberwachung der EU-Kommission. Dann beendete die Behörde die Sonderüberwachung offiziell, mit der Begründung, Rumänien und Bulgarien seien bereit für eine Mitgliedschaft. 

Die Beratungen über eine mögliche Aufhebung der Personenkontrollen an den Landbinnengrenzen sollen 2024 fortgesetzt werden.