Welche Folgen kann eine Entsendung auf die gesetzliche Krankenversicherung haben, wenn Sie Mitarbeitende ins außereuropäische Ausland entsenden? Ein Beispiel: Sie entsenden eine Mitarbeiterin auf unbestimmte Zeit nach Südafrika, also in ein Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat (vertragsloses Ausland). 

Die Folge: Ihre Mitarbeiterin muss für diese Zeit ihre Mitgliedschaft in ihrer Krankenkasse beenden. Das wiederum kann dazu führen, dass sie sich bei einer Rückkehr nach Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zwar wieder gesetzlich krankenversichern, jedoch ihre Krankenkasse nicht frei wählen kann. 

Diesen Nachteil vermeidet sie mit einer Anwartschaftsversicherung während ihres Auslandsaufenthaltes. Diese gilt auch dann, wenn sich Gesetze ändern sollten.

Das gilt für eine Anwartschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung 

  • Der Vertrag wird nicht gekündigt, sondern unterbrochen - er ruht also. 
  • Leistungen können in dieser Zeit nicht bezogen werden. 
  • Nach der Rückkehr werden Beschäftigte wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen.
  • Sämtliche Versicherungszeiten gelten - es entsteht keine Versicherungslücke. Das ist wichtig für spätere Leistungsansprüche.
  • Auch Familienangehörige, die vorzeitig aus dem Ausland zurückkehren, können ohne Probleme wieder bei gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden.

Kosten: monatlich etwa 60 bis 70 EUR.

Gut zu wissen: Eine Anwartschaftsversicherung der GKV beinhaltet immer auch eine Anwartschaft in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es ist aber möglich, für die Pflegeversicherung eine eigene Anwartschaft abzuschließen.

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