Unser Beitragssatz beträgt 15,8 Prozent. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,2 Prozent zusammen.

Dieser liegt unter dem gesetzlichen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent. 

Weitere Details

TK-Beitragssätze für Arbeitnehmer im Jahr 2024 im Überblick

TK-Beitragssätze

Beitragssatz

Arbeitgeberanteil

Krankenversicherung15,8 %7,9 %

Allgemeiner Beitragssatz

14,6 %7,3 %

TK-Zusatzbeitragssatz

1,2 %

0,6 %

Ermäßigter Beitragssatz*

14,0 %7,0 %

* Der ermäßigte Beitragssatz gilt beispielsweise für Selbstständige, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

Pflegeversicherungsbeiträge ab Juli 2023

Persönliche Situation

allgemeiner Beitragssatz PV seit 01.07.2023

Abschlag seit 01.07.2023

Beitragszuschlag seit 01.07.2023

Anteil Arbeitgeber seit 01.07.2023 

Anteil Arbeitnehmer seit  01.07.2023

Anteil Arbeitgeber (Sachsen) seit 01.07.2023 

Anteil Arbeitnehmer (Sachsen) seit 01.07.2023

Beschäftigte ohne Kinder

3,4 %

entfällt

0,6 %

1,7 %

2,3 % (= 1,7 % + 0,6 %)

1,2 %

2,8 % (= 2,2 % + 0,6 %)

Beschäftigte mit 1 Kind

3,4 %

entfällt

entfällt

1,7 %

1,7 %

1,2 %

2,2 %

Beschäftigte mit 2 Kindern unter 25

3,4 % 

0,25 %

entfällt

1,7 %

1,45 % (= 1,7 % - 0,25 %)

1,2 %

1,95 % (= 2,2 % - 0,25 %)

Beschäftigte mit 3 Kindern unter 25

3,4 %

0,5 %

entfällt

1,7 %

1,2 % (= 1,7 % - 0,5 %)

1,2 %

1,7 % (= 2,2 % - 0,5 %)

Beschäftigte mit 4 Kindern unter 25

3,4 % 

0,75 %

entfällt

1,7 %

0,95 % (= 1,7 % - 0,75 %)

1,2 %

1,45 % (= 2,2 % - 0,75 %)

Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern unter 25

3,4 % 

1,0 %

entfällt

1,7 %

0,7 % (= 1,7 % - 1 %)

1,2 %

1,2 % (= 2,2 % - 1 %)

Beschäftigte , deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind

3,4 %

entfällt

entfällt

1,7 %

1,7 %

1,2 %

 2,2 %

Im Folgenden haben wir Ihnen Informationen rund um Beiträge und Berechnungsgrößen zusammengestellt.