Bundesorganisationen der Selbsthilfe können von den Krankenkassen sowohl pauschal gefördert werden als auch Zuschüsse zu Projekten erhalten. Je nach Art der Förderungsform sind separat die vollständigen Antragsunterlagen an unterschiedliche Ansprechpartner zu stellen:

  • Pauschale Förderung (Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung)
  • Projektförderung (Kassenindividuelle Förderung)

Pauschalförderung

Die Pauschalförderung der Selbsthilfe erfolgt durch die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. Ein Antrag reicht aus, um eine pauschale Förderung zu beantragen. Die Antragsfrist für die pauschale Förderung ist der 31. Dezember des laufenden Jahres für das Folgejahr.

Anträge für die Pauschalförderung

Die Anträge finden Sie hier auf der Seite des vdek.

Ihre Ansprechpartner

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe
c/o vdek
Askanischer Platz 1
10963 Berlin


Projektförderung auf Bundesebene

Die im Rahmen der Selbsthilfeförderung beantragten Mittel für Projekte müssen sich inhaltlich von den Aufgaben, die zum laufenden Betrieb einer Selbsthilfeorganisation gehören, unterscheiden.

Das Gemeinsamen Rundschreiben 2024 zur Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe nach § 20h Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) informiert Sie über die Beantragung einer Projektförderung. Das Rundschreiben hat folgende Anlagen:

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für die Beantragung und Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V - Pauschalförderung
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für die Beantragung und Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V - Projektförderung
  • Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Umgang mit Wirtschaftsunternehmen bei gleichzeitiger Förderung durch die Krankenkassen und/oder ihre Verbände nach § 20h SGB V
  • Selbsthilfe in der digitalen Welt
  • Information über die Datenverwendung und Informationspflicht
  • Muster Projektfinanzierungsplan
  • Erklärung zur Einhaltung des Datenschutzes

Bundesorganisationen der Selbsthilfe, die eine Projektförderung beantragen, berücksichtigen das "Gemeinsame Rundschreiben 2024" und halten die Allgemeinen Nebenbestimmungen, die Erklärung zur Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit sowie die Datenschutzbestimmungen ein.

Anträge für Projektförderung auf Bundesebene

Das Antragsformular für Projektförderung finden Sie auf den Seiten des vdek. Diesem Formular sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Finanzierungsplan zum beantragten Projekt (Kosten detailliert und nachvollziehbar aufgelistet),
  • Satzung (ggf. Link zur Homepage),
  • Aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes,
  • Einnahmen/Ausgabenrechnung (letzter Jahresabschluss)
  • vollständiges Protokoll der letzten Mitgliederversammlung mit Bestätigung  der Vorstands-Entlastung,
  • Verwendungsnachweise vorheriger Projekte, 
  • eigene Leitsätze (sofern vorhanden),
  • aktueller Vereinsregisterauszug (bei erstmaliger Antragstellung)

Antragsfristen 

Die vollständigen Antragsunterlagen für Projektförderung auf Bundesebene sind bis zum 31. Januar 2024 in der TK-Unternehmenszentrale einzureichen.
 

Anschrift

Ihre vollständigen Antragsunterlagen senden Sie bitte an folgende Anschrift:

Techniker Krankenkasse
Selbsthilfeförderung / F012
22291 Hamburg 

Ansprechpartner

Techniker Krankenkasse
Sandra Kittelmann
Telefon: 040 - 69 09 - 37 45

E-Mail: selbsthilfefoerderung@tk.de

Förderung landesweiter Organisationen und Kontaktstellen

Das Förderverfahren auf der Landesebene wird entsprechend der Gegebenheiten vor Ort unterschiedlich praktiziert. Die TK möchte Selbsthilfeorganisationen und Kontaktstellen schnell und sachgerecht fördern. Bitte verwenden Sie deshalb die Antragsvordrucke und Kontaktadressen in den einzelnen Ländern.

Anträge für Projektförderung auf Landesebene

Das Antragsformular für die Beantragung von Projektförderung auf Landesebene erhalten Sie auf den Seiten des vdek.  

Die "Hinweise der Ersatzkassen" informieren Sie über die Beantragung einer Projektförderung auf Landesebene.

Antragsfristen 

Die vollständigen Antragsunterlagen sind auf Landesebene bis zum 31. März 2024 in der jeweiligen TK-Landesvertretung einzureichen.

Ihre Ansprechpartner

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner zur landesweiten Förderung finden Sie auf den Seiten der TK-Landesvertretungen.