Für Erwachsene wird ein Zuschuss für eine binokulare Versorgung mit Sehhilfen gezahlt wird, wenn diese zur Korrektur einer Sehschwäche auf mindestens einem Auge

  • einen Fernausgleich von mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder

  • einen Fernausgleich von mehr als vier Dioptrien wegen einer Hornhautverkrümmung

ärztlich verordnet wurde.

Des Weiteren haben Versicherte die eine Sehhilfe bei schweren Sehbeeinträchtigungen auf beiden Augen (das heißt beide Augen haben bestkorrigiert nur eine Sehleistung von bis zu 30 Prozent) haben oder eine therapeutische Sehhilfen benötigen, einen Anspruch.

Ebenso besteht ein Anspruch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Wird eine augenärztliche Verordnung benötigt?

Ja, damit Sie die Sehhilfen mit uns abrechnen können, benötigen wir die augenärztliche Verordnung. 

Jugendliche, die eine Folgeversorgung benötigen, können nach Vollendung des 14. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Brillengläser direkt vom Augenoptiker über einen Berechtigungsschein beziehen. Dies gilt auch dann, wenn ein Kind unter 14 Jahren innerhalb von drei Monaten einen Ersatz für seine neue Brille benötigt - weil diese zum Beispiel beschädigt oder verloren wurde. Bitte geben Sie die Begründung auf dem Berechtigungsschein an.

Wie hoch sind die Kosten, die die TK übernimmt?

Die Techniker bezahlt die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen in Höhe der bundesweit vereinbarten Festbeträge. Diese müssen vertragskonform durch den zugelassenen Lieferanten direkt mit der TK abgerechnet werden.

Es ist nicht zulässig, dem Kunden eine Privatrechnung mit dem Hinweis auf Erstattung der Festbeträge durch die Krankenkasse zu erstellen.

Nicht festbetragsgeregelte Sehhilfen sind mit einem spezifizierten Kostenvoranschlag und der augenärztlichen Verordnung an die Techniker zur Prüfung einzureichen.

Aufgrund gesetzlicher Regelungen darf die Techniker für Brillengestelle und Kontaktlinsen-Pflegemittel keine Kosten übernehmen.

Müssen Abrechnungen vorher genehmigt werden?

Alle Festbeträge können Sie direkt - also ohne vorherige Genehmigung durch uns - abrechnen .

Bezahlt die TK Arbeitsplatzbrillen und Bildschirmbrillen?

Diese Sehhilfen sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, können allerdings eine Leistung des Arbeitgebers sein.
Die Techniker darf sich an diesen Kosten daher nicht beteiligen.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Der GKV-Spitzenverband stellt auf seiner Homepage www.gkv-spitzenverband.de weitere Informationen zur Verfügung.

Welche Voraussetzung muss mein Betrieb für die Abgabe von Sehhilfen erfüllen?

Um Leistungen mit der TK abrechnen zu können, muss Ihr Betrieb präqualifiziert sein und sie müssen dem gültigen Vertrag beim vdek beigetreten sein. Wollen Sie Blindenhilfsmittel abgeben, können Sie dem Vertrag mit der TK zur Produktgruppe 07 beitreten .

Wie kann ich dem Vertrag beitreten?

Für einen Vertragsbeitritt zur Abgabe von Hilfsmittel wenden Sie sich bitte an den vdek.

Wollen Sie Blindenhilfsmittel abgeben, können Sie dem Vertrag mit der TK zur Produktgruppe 07  beitreten .