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Was ist eine eAU?

Die eAU ist eine AU-Bescheinigung, die per Datensatz an die Krankenkasse übermittelt wird. Dieses Verfahren ist seit dem 1. Januar 2022 von allen Vertragsärzten, Vertragszahnärzten und Vertragskrankenhäusern anzuwenden. Seit dem 1. Januar 2023 erhält auch der Arbeitgeber die AU-Daten von der Krankenkasse elektronisch. Eine Ausfertigung der AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ist deshalb nicht mehr erforderlich.

Welche Voraussetzungen muss meine Arztpraxis erfüllen?

Seit 1. Oktober 2021 erfolgt die Übermittlung über die Telematikinfrastruktur. 

Zur Übermittlung der eAU an die Krankenkassen benötigen Sie einen Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM-Dienst), mit dem Sie innerhalb der Telematikinfrastruktur sicher Daten versenden können. Außerdem ist ein Update des Konnektors erforderlich. Für die elektronische Signatur benötigen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis. Wichtig ist, dass regelmäßig und zeitnah die bereitgestellten Updates Ihres Praxisverwaltungssystems durchgeführt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die Software immer auf dem aktuellen Stand ist.

Welche Vorteile bietet mir das Verfahren?

  • Lästiges Nachfragen oder Ausstellen einer Kopie für die Krankenkasse bei Verlust einer Bescheinigung ist nicht mehr erforderlich.
  • Anpassung der Software und Einrichtung des Transportwegs verursachen für die Praxis keine zusätzlichen Kosten.
  • Sie ersparen Ihren Patienten Porto - und Zeit, die sie nutzen können, wieder gesund zu werden.

Kann ein Anwendungstest durchgeführt werden?

Wir bieten einen eAU-Anbindungstest als Service für Leistungserbringer an. 
Eine Anleitung dazu finden Sie im  Informationsblatt "Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Anbindungstest mit der TK" (PDF, 141 kB)

Wann wird die eAU übermittelt?

Sie erstellen mit Hilfe der Praxisverwaltungssoftware die AU-Bescheinigung und senden dann die Daten elektronisch an die TK (eAU).

Wie sehe ich, dass die Daten bei der TK angekommen sind?

Die Praxisverwaltungssoftware fordert zu jeder eAU- oder Storno-Nachricht eine Zustellbestätigung an, um sicherzustellen, dass die versendete Nachricht auch bei der TK angekommen ist. Fehlernachrichten werden zeitnah durch die TK übermittelt. 

Werden die Daten sicher übermittelt?

Ja, natürlich! Die Übermittlung erfolgt über die bewährte Telematikinfrastruktur. Die Daten selbst werden vom Verlassen der Arztpraxis bis zur Krankenkasse verschlüsselt übertragen und sind damit sicher.

Wird neben den AU-Daten noch etwas anderes vom Arzt an die TK übermittelt?

Das ist nicht der Fall. Es werden ausschließlich die Daten, die Sie sonst auf der AU-Bescheinigung ausdrucken würden, an die TK übermittelt.

Muss ich dem Patienten trotzdem die Papier-AU-Bescheinigung geben?

Wenn Sie die eAU auf den Weg gebracht haben, benötigt die TK keine Papier-AU-Bescheinigung mehr.

Seit dem 1. Januar 2023 benötigt der Patient lediglich seine eigene Ausfertigung. Die Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber kann auf Wunsch ausgestellt werden.

Ich erhalte eine Fehlernachricht von der TK. Was nun?

In der Fehlernachricht sehen Sie den Grund für die Ablehnung der eAU. Handelt es sich um inhaltliche Fehler, korrigieren Sie die Daten und schicken uns die eAU erneut.

Andernfalls wenden Sie sich an Ihren Softwarehersteller. Dieser kann mit Hilfe der Fehlernachricht der TK die Ursache des Fehlers analysieren und beheben.