Vorausgesetzt Sie erachten die Einnahme als medizinisch notwendig und verordnen ein alternatives Arzneimittel auf einem grünen Rezept oder Privatrezept. Wichtig für Sie: Diese Verordnungen fließen nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfung ein.

Die Versicherten reichen die Rezepte bei der TK zur Erstattung ein.

Folgende TK-Versicherte erhalten phytotherapeutische, homöopathische und antroposophische Arzneimittel  über die TK-Gesundheitskarte auf Kassenrezept:

  • Kinder bis einen Tag vor ihrem 12. Geburtstag,
  • Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis einen Tag vor ihrem 18. Geburtstag und
  • Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung, wenn die alternativen Arzneimittel gemäß der sogenannten Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses nach den Arzneimittelrichtlinien als Therapiestandard gelten.

Wichtig zu wissen

Für Arzneimittel, die aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind, darf die TK keine Kosten übernehmen. Darunter fallen unter anderem die sogenannten Lifestyle-Arzneimittel wie zum Beispiel Appetitzügler, Haarwuchsmittel oder Raucherentwöhnungsmittel.