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Bekommen Sie in Ihrem Freiwilligendienst Arbeitsentgelt, egal in welcher Höhe, werden Sie bei der TK als Arbeitnehmer:in versichert. Zu solchem Arbeitsentgelt gehören - außer beim Jugendfreiwilligendienst im Ausland - auch Taschengeld, Fahrkostenzuschüsse oder Unterkunft und Verpflegung. Beiträge müssen Sie aber trotzdem nicht zahlen. Denn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber übernimmt die Beiträge komplett für Sie.

Weitere Details

Stellen Sie am besten direkt einen Antrag auf eine Mitgliedschaft bei der TK:

Mitglied werden

Freiwilligendienst ohne Entgelt

Wenn Sie Ihren Dienst unbezahlt leisten und auch sonst alle Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen, können Sie über Ihre Eltern beitragsfrei familienversichert sein, bis Sie 25 Jahre alt werden. Sind Sie älter, müssen Sie sich gegebenenfalls selbst versichern. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten.

Ist die Altersgrenze für die Familienversicherung erreicht, müssen Sie sich selbst versichern - es sei denn, Sie sind verheiratet und können über Ihren Ehe- oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz familienversichert sein.

Häufige Fragen zur Familienversicherung

Haben Sie diese Möglichkeit nicht, können Sie sich bei uns freiwillig versichern.

Häufige Fragen für freiwillig Versicherte