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Damit wir Ihnen den zweiten Teil des Mutterschaftsgeldes zahlen können, benötigen wir die Geburtsurkunde oder einen alternativen Geburtsnachweis Ihres Kindes. Einfach bei "Meine TK" hochladen und fertig. Oder Sie senden uns die Urkunde per Post.

Weitere Details

Wir benötigen in jedem Fall folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Die Geburtsurkunde oder einen alternativen Geburtsnachweis
  • Bei einer Frühgeburt oder wenn bei Ihrem Kind innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt wird, benötigen wir zusätzlich eine gesonderte ärztliche Bestätigung.

Wenn Sie nicht "Meine TK" nutzen

Auf Ihren Wunsch können wir auch einen Antrag für die Zahlung von Mutterschaftsgeld zusenden. Die "Erklärung für die Zahlung von Mutterschaftsgeld" benötigen wir dann ebenfalls.

Bitte senden Sie diese Unterlagen an folgende Anschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):

Techniker Krankenkasse
20908 Hamburg

Bescheinigung für das Elterngeld kommt automatisch

Nachdem wir Ihnen den zweiten Teil des Mutterschaftsgeldes gezahlt haben, erhalten Sie unter anderem eine Bestätigung für die Elterngeldstelle.

Krankenversicherungsschutz für Ihr Kind

So stellen Sie den Antrag auf Familienversicherung