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Impfungen dürfen über die Versichertenkarte abgerechnet werden, wenn sie in der sogenannten Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt sind. Basis der Richtlinie sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut.

Weitere Details

Für diese Impfungen übernehmen wir die Kosten

Die Kostenübernahme hängt - je nach Impfung - vom Alter, von Vorerkrankungen oder bestimmten beruflichen Risiken ab. Bei verschiedenen Impfungen übernehmen wir die Kosten auch darüber hinaus als TK-Mehrleistung.

Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie ausführlich, welchen Personen die jeweilige Impfung empfohlen wird, wie die Übernahme der Kosten funktioniert sowie über Impfstoffe, Wirksamkeit und eventuelle Nebenwirkungen: 

Außerdem

Einige Impfungen, wie zum Beispiel gegen Kinderlähmung, Wundstarrkrampf oder Diphterie bieten auch andere Träger wie etwa der öffentliche Gesundheitsdienst kostenfrei an. Durch sogenannte "Impfaktionen" in Kindergärten, Schulen oder auch direkt im Gesundheitsamt soll ein möglichst hoher Durchimpfungsgrad erreicht werden.