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Beschäftigungsverbote werden durch das Mutterschutzgesetz geregelt. Man unterscheidet zwischen einem individuellen und einem generellen Verbot.

Weitere Details

Beim individuellen Beschäftigungsverbot dürfen werdende Mütter nicht arbeiten, wenn das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestätigt das in Form von einer Bescheinigung. Sie reichen sie beim Arbeitgeber ein.

Das generelle Beschäftigungsverbot gilt für Schwangere, die normalerweise schwere, körperliche Arbeiten verrichten oder schädlichen Einwirkungen ausgesetzt sind, zum Beispiel gesundheitsgefährdende Stoffe, Strahlen, Gase, Kälte oder Lärm.

Wichtiger Hinweis: Während des Beschäftigungsverbotes zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter.