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Wird diagnostiziert, dass eine Behandlung notwendig ist, so erstellt die Frühfördereinrichtung einen Förder- und Behandlungsplan, der vor Behandlungsbeginn genehmigt werden muss. Den Antrag stellt die Frühfördereinrichtung.

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Fachleute sprechen von einer "Komplexleistung", bei der die Sozialhilfeträger oder Jugendämter und die TK Kosten gemeinsam übernehmen.