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Tritt der Fall ein, dass sich die Art Ihrer Versicherung ändert oder eine Zahlung falsch verbucht wurde, nachdem die Meldung an das Finanzamt bereits erfolgt ist, korrigieren wir diese selbstverständlich und informieren Sie und das Finanzamt über die Korrektur. Das bedeutet, dass sich in diesen Fällen auch Ihr Steuerbescheid ändern kann, sofern dieser schon erstellt wurde.