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Bei Schiffsreisen gelten Besonderheiten. Lassen Sie sich von einem Schiffsarzt oder einer Schiffsärztin behandeln, erhalten Sie voraussichtlich eine Privatrechnung.

Fährt das Schiff unter der Flagge eines EU-Staats, eines Staats des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder eines Abkommenstaates können wir uns an den Kosten beteiligen - unabhängig von der Reiseroute.

Weitere Details

Hier erfahren Sie, in welchen Staaten die Europäische Krankenversicherungskarte gültig ist:

Länderliste der Europäischen Krankenversicherungskarte

Bei Landgängen innerhalb der EU, in Norwegen, in der Schweiz oder auf Island können Sie für ärztliche Besuche Ihre TK-Gesundheitskarte verwenden. Auf der Rückseite finden Sie die Europäische Krankenversicherungskarte. In der Regel können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte so direkt mit uns abrechnen.

Für Landgänge in der Türkei, in Bosnien-Herzegowina oder Tunesien schicken wir Ihnen gern einen Auslandskrankenschein per Post zu. Teilen Sie uns dafür einfach den Reisezeitraum und Ihr Reiseziel mit. Rufen Sie einfach unser TK-ServiceTeam unter 0800 - 285 85 85 (24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr) an.

In allen anderen Ländern dürfen wir leider keine Kosten übernehmen, wenn eine medizinische Behandlung erforderlich wird.