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Die "Anwartschaft" beginnt mit dem Tag nach der Abreise ins Ausland. Reisen bisher familienversicherte Angehörige erst später nach, beginnt sie am Tag nach deren Ausreise. Sie endet einen Tag vor Rückkehr ins Inland.

Weitere Details

Sie können Ihre Anwartschaft vorzeitig mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Bei Arbeitnehmern, für die der Arbeitgeber einen privaten Versicherungsschutz abgeschlossen hat, der auch Leistungen während eines vorübergehenden Inlandsaufenthalt vorsieht, bleibt die Anwartschaft während des vorübergehenden Inlandsaufenthaltes erhalten. Sie endet in diesem Fall erst mit der endgültigen Rückkehr in Inland.