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Ohne Anhaltspunkte für eine Erkrankung gehören die Glaukom-Früherkennungsuntersuchung oder das Glaukom-Screening zu den sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Dafür dürfen wir keine Kosten übernehmen.

Weitere Details

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann die Augeninnendruckmessung oder Untersuchung des Augenhintergrundes nur dann direkt über Ihre TK-Gesundheitskarte abrechnen, wenn bei Ihnen

  • aus ärztlicher Sicht ein Verdacht auf eine Glaukom-Erkrankung vorliegt und die Untersuchung medizinisch notwendig ist oder
  • eine Folgeuntersuchung zur Verlaufskontrolle erforderlich ist.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt entscheidet, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine ausführliche medizinische Einschätzung zur Glaukom-Untersuchung bietet Ihnen der IGeL-Monitor.