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Es gibt zwei Ausnahmen, bei denen wir in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst (MD), früher MDK, prüfen können, ob ausnahmsweise Kosten der Behandlung übernommen werden dürfen.

Weitere Details

  1. Wenn ein Patient oder eine Patientin an einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung leidet oder
  2. wenn ohne Anwendung der Methode in wenigen Wochen eine schwere, nicht umkehrbare Schädigung (Verlust von Organen und Gliedmaßen, Erblindung, Hörverlust) eintritt. 

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung zur Verfügung steht. Außerdem muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bestehen.

Möchten Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, senden Sie uns Ihren Antrag bitte über das persönliche Postfach unseres Online-Services "Meine TK" oder über die TK-App, Stichwort "ärztliche Behandlung":

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Falls Sie noch nicht für Meine TK registriert sind, können Sie das hier in wenigen Schritten tun:

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Der Medizinische Dienst benötigt für ein Gutachten ausführliche Unterlagen Ihrer Ärztinnen und Ärzte über Befunde und die bisherige Behandlung. Diese Unterlagen muss der Versicherte selbst besorgen. Wenn Kosten dafür anfallen, trägt diese der Versicherte oder die Versicherte.