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Ab dem 01.04.2024 gilt: Wir ermitteln einen pauschalen Erstattungsbetrag. Für die Arzneimittelversorgung beträgt er 65 %, für die Heilmittelversorgung 45 % und für die ärztliche Behandlung 25 % der berücksichtigungsfähigen Rechnungsbeträge. Für alle anderen Leistungen erstatten wir maximal die Kosten, die bei der Abrechnung über Ihre Gesundheitskarte entstanden wären. Von diesen Kosten ziehen wir nochmal 5 % für Verwaltungskosten ab.

Bis zum 31.03.2024 gilt: Wir erstatten maximal die Kosten, die bei der Abrechnung über Ihre Versichertenkarte entstanden wären. Davon ziehen wir 5 % für Verwaltungskosten ab (bis höchstens 25 Euro).

Weitere Details

Die Verwaltungskosten sind ein Abschlag für den erhöhten Aufwand, den wir mit der Bearbeitung der Privatrechnungen haben.

Die gesetzlichen Zuzahlungen werden auch berücksichtigt, zum Beispiel bei Arzneimitteln. Hier zahlen Sie 10 % des Apothekenverkaufspreises zu (mindestens 5 bis höchstens 10 Euro). Neben der gesetzlichen Zuzahlung werden der gesetzlich vorgeschriebene Apothekenrabatt sowie die gesetzlich festgelegten Herstellerrabatte abgezogen. Hat Ihr Arzneimittel einen Festbetrag, tragen wir die Kosten bis zu dieser Höhe.

Berücksichtigen Sie bitte, dass wir die oft erheblichen Kosten nur teilweise erstatten können. Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, dürfen wir auch hier nicht übernehmen. Sie müssen den verbleibenden Betrag selbst zahlen, wenn er nicht über Zusatzversicherungen oder die Beihilfe abgedeckt ist.

Hinweis: Wir stellen ab dem 01.04.2024 automatisch auf Pauschalen um.