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Jeder, der vor seiner Arbeitsunfähigkeit in der Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert war, muss die Beiträge für diese Sozialversicherungen auch dann zahlen, wenn er Krankengeld erhält. In der Regel sind Selbstständige nur in der Pflegeversicherung beitragspflichtig.

Weitere Details

Sollte sich bei Ihnen eine andere Konstellation ergeben, rufen Sie gern in unserem Fachzentrum für Krankengeld unter der Telefonnummer 040 - 460 66 14 00 an. Dadurch sichern Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei einer späteren Rentenbewilligung haben Sie daher keine Nachteile.

Neue Pflege-Beiträge wirken sich auf das Krankengeld aus

Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung ab Juli 2023 haben auch einen Einfluss auf die Höhe Ihres Krankengeldes - sofern Sie Pflege-Beiträge zahlen müssen. 

Mit der Pflegereform werden aber auch Abschläge vom Pflege-Beitrag für Versicherte mit mehr als 1 Kind eingeführt. Dafür brauchen wir von Ihnen einen Nachweis, wie viele Kinder Sie haben. 

Mehr zum Thema: 

So weisen Sie die Anzahl Ihrer Kinder für die Pflege-Beiträge nach