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Die "Anwartschaft" bietet einen wichtigen Vorteil: Sie können nach Ihrem Auslandsaufenthalt sicher wieder zur TK zurückkehren. Dies gilt auch dann, wenn sich irgendwann einmal die Gesetze ändern sollten. 

Weitere Details

Außerdem wird die Anwartschaft als Vorversicherungszeit für eine Krankenversicherung der Rentner angerechnet. Gleiches gilt für die Pflegeversicherung. Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten Sie nämlich nur, wenn die Vorversicherungszeiten erfüllt sind.