Nutzen Sie diesen Service, um Ihre Rechnungen für Medikamente einzureichen.

Wir erstatten unter bestimmten Voraussetzungen privat verordnete Medikamente, die Sie in der Apotheke selbst bezahlt haben. 

Voraussetzungen:

  • Das Rezept wurde von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt.
  • Es handelt sich um alternative Arzneimittel (homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel) oder
  • Medikamente, die bei einer Notfallbehandlung privat verordnet wurden oder
  • Arzneimittel, die Sie im Rahmen einer Schwangerschaft erhalten haben oder
  • sogenannte Wahlarzneimittel.

Wir benötigen von Ihnen:

  • das Rezept Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin
  • beim E-Rezept einen Ausdruck der Apotheke oder der Arztpraxis
  • die Apotheken-Quittung
Arzneimittel – Rechnung einreichen