Hamburg, 10. Mai 2024. Unter Federführung der Techniker Krankenkasse (TK) haben die Ersatzkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk), Hanseatische Krankenkasse (HEK) erstmals Antibiotika nach den Regelungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes, kurz ALBVVG, ausgeschrieben und erfolgreich bezuschlagt. Bei der Ausschreibung ging es um acht Antibiotika-Wirkstoffe. Das ALBVVG sieht vor, dass Krankenkassen im Vergabeverfahren für Arzneimittelrabattverträge Antibiotika-Hersteller mit europäischer Wirkstoffproduktion bevorzugen. Die Unternehmen müssen außerdem den Medikamentenbedarf für mehrere Monate vorrätig halten.   

Umsatzstärkstes Antibiotikum aus europäischer Produktion  

Bei der Ausschreibung der Ersatzkassen waren für jeden Antibiotika-Wirkstoff drei Zuschläge vorgesehen, wobei jeweils ein Zuschlag Herstellern mit europäischer Wirkstoffproduktion vorbehalten war. "Eines der umsatzstärksten Antibiotika haben wir in der jetzigen Ausschreibung aus europäischer Produktion bezuschlagt. Aber längst nicht für alle Lose wurde auch ein EU-Wirkstoff angeboten", sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. "Um die Liefersicherheit zu stärken, setzen die Ersatzkassen weiterhin gezielt auf das Mehrpartnermodell, bei dem bis zu drei Bieter pro Wirkstoff zum Zug kommen, sodass bei einem möglichen Ausfall Alternativen zur Verfügung stehen." 

Das ALBVVG war im Juli 2023 in Kraft getreten. Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: "Das Gesetz ist ein erster Schritt, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Die verpflichtende Bevorratung ist wichtig, genauso wie die Bevorzugung der europäischen Produktion. Trotzdem müssen wir weiter auf die weltweiten Lieferketten schauen. Wir brauchen mehr Spielräume, um die Hersteller zu robusteren und diversifizierteren Lieferketten zu verpflichten."  

Hinweis für die Redaktion 

Die Ausschreibung umfasste insgesamt acht Antibiotika-Wirkstoffe in 48 Fachlosen mit (bis zu) 72 Zuschlagsplätzen. Die neuen Verträge laufen für das Jahr 2025 und 2026. Bis zum Vertragsstart müssen die Hersteller die mehrmonatige Bevorratung vorweisen können. Die sechs Ersatzkassen versichern zusammen mehr als 28 Millionen Menschen.