Bestandteile der PG 03 und PG 21 sind in die neu geschaffene PG 30 übernommen worden. Erhalten Sie einen Hinweis, dass kein Vertrag besteht und ein Kostenvoranschlag zu erstellen ist, nutzen Sie bitte weiterhin die "alten" Abrechnungsnummern. Wir haben Ihnen nachstehend eine Gegenüberstellung (XLSX, 12 kB)  vorbereitet. 

Die Genehmigungsfreigrenzen gelten weiterhin und können auch für die PG 30 produktgleich übernommen werden. 

Wir gehen davon aus, dass die ABDATA die Programme im September anpassen wird. 

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die weitere Entwicklung.