Sozialversicherung

Am 7. November 2018 haben Deutschland und die Ukraine ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen (SVA) vorbereitet. Allerdings ist dieses Abkommen nach der Unterzeichnung noch immer nicht in Kraft getreten. Der Bundestag und Bundesrat erteilten im Januar 2020 die Zustimmung auf deutscher Seite. Das entsprechende Gesetz und das Abkommen wurden im Bundesgesetzblatt am 17. Januar 2020 veröffentlicht. Es tritt jedoch erst in Kraft, wenn die gesetzgebenden Gremien auch auf ukrainischer Seite eingewilligt haben und die Ratifizierungsurkunden ausgetauscht wurden. 

Das bilaterale Sozialversicherungsabkommen enthält Regelungen für beide Staaten, um doppelte Beitragszahlungen zu vermeiden. Damit soll sichergestellt werden, dass Beschäftigte beider Länder bis zu zwei Jahre in den jeweils anderen Staat entsandt werden können, ohne die Sozialversicherung ihres Heimatlandes zu verlassen. 

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