Die Techniker Krankenkasse (TK) fördert und unterstützt die Arbeit von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Dies geschieht im Rahmen des § 20 h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB).

Die Selbsthilfe nimmt nach Ansicht der TK einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützt die TK in Hessen seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen.

Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen

Die TK ist als größte bundesweite Kasse der Hauptfinanzier in der Selbsthilfeförderung. Von den Gesamtmitteln stellt die TK - wie alle Krankenkassen - 70 Prozent für die Pauschalförderung bereit. Diese Fördermittel werden wiederum zu 80 Prozent an die Länder gegeben, die sowohl die Landesverbände, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen damit fördern.

Förderung Landesorganisationen

Für die kassenindividuelle Projektförderung verbleiben auf Bundes- und Landesebene noch jeweils 15 Prozent an Fördermitteln. Bei dieser Förderung legt die TK gezielt den Fokus auf innovative und technisch unterstützende Projekte von Selbsthilfeorganisationen, die auf Landesebene tätig sind. Die TK in Hessen stellt im Jahr 2024 für die kassenindividuelle Projektförderung auf Landesebene 197.589,12 Euro zur Verfügung. 

Folgende landesweite Selbsthilfeorganisationen wurden im Jahr 2023 gefördert:

Beispiel einer Projektförderung

Die App zum Waldlehrpfad Wildschweinroute  im Naturpark Taunus: Ziel des Projektes ist es, Menschen mit verschiedenen körperlichen und/oder geistigen Behinderungen zu erleichtern, Natur- und Umwelt positiv zu erleben. Die App informiert Benutzerinnen und Benutzer an den jeweiligen Stationen des Lehrpfads über Wald und Boden sowie über Tiere und Pflanzen. Die Wildschweinroute ist mithilfe der App für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen zugänglich und erlebbar.

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Örtliche oder regionale Selbsthilfegruppen sowie Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene und Selbsthilfekontaktstellen werden in Hessen über die "Gesetzliche Krankenversicherung Selbsthilfeförderung Hessen" (GKV Selbsthilfeförderung Hessen) pauschal gefördert.

Ansprechpartner:

GKV-Selbsthilfeförderung Hessen
Postfach 1533
61285 Bad Homburg

Projektbezogene Förderung durch die Fördergemeinschaft

Die kassenindividuelle Projektförderung der örtlichen Selbsthilfegruppen wird von der Selbsthilfe-Fördergemeinschaft der Ersatzkassen in Hessen bearbeitet.

Ansprechpartner:

Selbsthilfe-Fördergemeinschaft der Ersatzkassen in Hessen  Verband der Ersatzkassen e.V., Landesvertretung Hessen
Paul Rönsch
Telefon: 069 962168-32
Mail: paul.roensch@vdek.com

Projektbezogene Förderung durch die TK - landesweit

In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung sind Projekte gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben. Dabei handelt es sich um Aktivitäten, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen.

Ansprechpartner in der TK-Landesvertretung Hessen: 

Yvonne Wagner
Techniker Krankenkasse
Landesvertretung Hessen
Am Hauptbahnhof 18
60329 Frankfurt
Telefon 069 - 96 21 91-41
Fax 069 - 96 21 91-11
Mail: yvonne.wagner@tk.de