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Ihr Arzt und andere Berechtigte wie etwa Apotheke oder Krankenhaus speichern auf Ihren ausdrücklichen Wunsch alle Dokumente in Ihrer elektronischen Patientenakte, die für Ihre Behandlung relevant sind.

Weitere Details

Diese Dokumente sind unter anderem:

  • Ihr Medikationsplan. Er listet Ihre Medikamente, sofern Sie mind. drei verschreibungspflichtige Medikamente gleichzeitig einnehmen;
  • Ihr Notfalldatensatz. Er beinhaltet medizinische Daten wie Diagnosen, Allergien, Unverträglichkeiten oder Medikamente, die für die Notfallversorgung relevant sind. Es kann auch darauf hinweisen, ob und wo Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen Organ- und Gewebespende-Erklärungen vorhanden sind. Diese Daten sind auf Ihren Wunsch bereits auf der eGK hinterlegt. In der ePA können Sie diese Informationen nachlesen.
  • Ihren digitalen Impfpass, Mutterpass, Ihr digitales Zahnbonusheft oder das U-Untersuchungsheft Ihrer Kinder
  • Ihre Laborergebnisse, Therapie- und Behandlungsberichte, Befunde oder Diagnosen;
  • Elektronische Arztbriefe (eArztbriefe). Sie halten wichtige Informationen fest, die Ihr Arzt mit Ihren anderen behandelnden Ärzten z.B. im Rahmen einer Überweisung teilen möchte.

Sofern erforderlich, muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin und andere Berechtigte (zum Beispiel Apotheke oder Krankenhaus) auch Ihre Gesundheitsinformationen aktualisieren:

  • Wenn Sie zum Beispiel ein neues verschreibungspflichtiges Medikament einnehmen und dieses in Ihren Medikationsplan hinzugefügt werden soll.
  • Wenn eine neue Diagnose oder Unverträglichkeit bei Ihnen ärztlich festgestellt wurde und diese in Ihren Notfalldatensatz hinzugefügt werden soll.

In Ihrer ePA können Sie auch nachvollziehen, wer auf Ihre ePA zugegriffen hat. In der Rubrik "Aktivitäten" wird Ihnen angezeigt, welcher Berechtigte zu welchem Zeitpunkt Zugriff hatte. Sie können auch feststellen, wer welche Aktivitäten vorgenommen hat, wie etwa das Herunterladen eines Dokumentes.